Die Steuer 2025: Wichtige Änderungen im Überblick
Steueränderungen 2025 erklärt: Erhöhter Grundfreibetrag, Grundsteuerreform und zahlreiche Änderungen für Kleinunternehmer. Wir Informieren umfassend.
Dezember 2024
Steueränderungen 2025 erklärt: Erhöhter Grundfreibetrag, Grundsteuerreform und zahlreiche Änderungen für Kleinunternehmer. Wir Informieren umfassend.
Dezember 2024
Zum Jahreswechsel treten mit Blick auf die Steuer 2025 in Deutschland mehrere Änderungen in Kraft, die sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige, Eigentümer und Unternehmer betreffen. Weitere Neuerungen sind wahrscheinlich, jedoch noch nicht final beschlossen. Wir haben wichtige, konkrete Änderungen zusammengetragen, damit unsere Kunden und Leser auch im neuen Jahr vorbereitet sind, und von maximalen Steuervorteilen profitieren können.
Vor allem im Bereich unternehmerischer Steuern sind 2025 Neuerrungen im Steuerrecht vorgesehen. Dabei ist moderne Buchhaltungssoftware für viele Existenzgründer und Wirtschaftsprüfer unverzichtbar geworden. Auch Kanzleien setzen auf fortschrittliche Steuerberater-Software, die Transparenz und rechtliche Präzision gewährleistet. Wer die Steuer 2025 mit all ihren Änderungen verstehen und für sich nutzen will, sollte informiert sein und auf attraktive Hilfsmittel setzen.
Ab dem 1. Januar sind insbesondere Kleinunternehmer von umfassenden Änderungen der Steuer 2025 betroffen, wobei vor allem Erleichterungen vorgesehen sind. Sie umfassen folgende Punkte:
Die Kleinunternehmerregelung bleibt dabei nach wie vor freiwillig. Diese und weitere spezifische Änderungen der Steuer 2025 ergeben interessante Chancen für aufstrebende Unternehmer. Umsatzgrenzen, Meldefristen und Sonderfälle der EU-Regelung sollten genau beachtet werden.
Auf dem Weg zu Bürokratieabbau und einer digitalen Steuer 2025 betreffen Änderungen auch konkrete Dokumente. Einerseits geht es um die Normalisierung des elektronischen Meldesystems für Umsatzsteuervoranmeldungen, das Betrug erschweren und Verwaltungsaufwand senken soll. Dieses System soll künftig von allen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen sowie Selbstständigen genutzt werden.
Besonders wichtig ist jedoch auch die Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes. Sie muss ab dem 1.1.2025 vorrangig von Unternehmen im B2B-Sektor beachtet werden. Rechnungen dürfen demnach nicht mehr in Papierform oder als einfache PDF-Datei per E-Mail versendet werden, sondern müssen sich in einem vorgegebenen strukturierten und elektronischen Format befinden, um allen Anforderungen zu genügen. Entsprechend anders kann sich das Ausweisen von Steuern für Unternehmen gestalten.
Im Oktober 2024 wurde das Bürokratieentlastungsgesetz final verabschiedet und hält einige wichtige Steuer-Änderungen für 2025 bereit. Folgende Punkte sind von steuerlichem Interesse:
Um Bürokratie abzubauen, kann es zudem nützlich sein, alle Möglichkeiten einer Digitalisierung zu kennen. Selbst eine digitale Kanzlei muss heute keine Wunschvorstellung mehr bleiben.
Änderungen der Steuer sollten 2025 auch Arbeitnehmer und Eigentümer beobachten. Sie können dabei sowohl direkt als auch indirekt von Auswirkungen betroffen sein. Vor allem Letztere profitieren davon, eventuelle Mehrbelastungen frühzeitig in ihre Planung einzubeziehen, um nicht unangenehm überrascht zu werden.
Auch wenn es sich aktuell noch um einen Gesetzesentwurf handelt, könnte der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer im kommenden Jahr voraussichtlich weiter nach oben angepasst werden. Zunächst wurde im November beschlossen, dass die Einkommensteuerfreigrenze für Alleinstehende rückwirkend für 2024 um 180 € auf 11.784 € angehoben wird.
Mit Blick auf 2025 steht ein Grundfreibetrag von 12.096 € (24.170 € bei Zusammenveranlagung) im Raum. Durch diese Änderung in der Steuer würden Menschen mit niedrigerem Einkommen 2025 weitere Entlastungen erfahren. Die Verschiebung des Wertes sowie der Einkommensgrenzen für Steuerbeträge soll auch verhindern, dass Gehaltserhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu höheren Abgaben führen (kalte Progression).
Mit Blick auf die Steuer 2025 und ihre Änderungen im neuen Jahr ist die Grundsteuer von besonderer Bedeutung. Ab dem 1. Januar 2025 wird sie nach neuem Recht erhoben, basierend auf der Grundsteuerreform, die ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 erforderlich machte. Die neue Besteuerung ersetzt das Vorgehen nach veralteten Einheitswerten durch eine aktuelle Bewertung der Grundstücke. Gemeinden können ab 2025 den Hebesatz für unbebaute, baureife Grundstücke anpassen. Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer soll grundsätzlich unverändert bleiben, wobei je nach Region sowohl Senkungen als auch Erhöhungen möglich sind.
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Rentenversicherung werden 2025 teilweise deutlich erhöht, wobei Gutverdiener höhere Beiträge zahlen müssen und die Solidargemeinschaft gestärkt wird. Die entsprechende „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025“ wurde am 6. November 2024 beschlossen. Folgende Änderungen der Steuer stehen 2025 genau aus:
Versicherung |
Beitragsbemessungsgrenze |
Gesetzliche Krankenversicherung |
von 5.175 € auf 5.512,50 € pro Monat |
Allgemeine gesetzliche Rentenversicherung |
von 7.450 € (alte BL) /7.550 € (neue BL) auf 8050 € pro Monat |
Knappschaftliche Rentenversicherung |
von 9.300 € auf 9.900 € pro Monat |
Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche KV |
von 5.775 € auf 6.150 € pro Monat |
Diese Anpassungen sind auch auf die positive Gehaltsentwicklung der letzten Jahre zurückzuführen.
Das Steuerrecht im neuen Jahr birgt diese und einige weitere Änderungen, die vor allem noch junge Unternehmen sowie Arbeitnehmer auf verschiedenen Ebenen entlasten sollen. Inwiefern die Wirtschaft auch mit Blick auf Neuwahlen gestärkt wird, bleibt abzuwarten. Doch mit einer umfassenden Beratung und der Unterstützung durch eine moderne Buchführungssoftware können Betriebe und Selbstständige frühzeitig lernen, mit diversen Änderungen umzugehen, die die Steuer 2025 bereithält.