Zum Jahreswechsel treten mit Blick auf die Steuer 2025 in Deutschland mehrere Änderungen in Kraft, die sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige, Eigentümer und Unternehmer betreffen. Weitere Neuerungen sind wahrscheinlich, jedoch noch nicht final beschlossen. Wir haben wichtige, konkrete Änderungen zusammengetragen, damit unsere Kunden und Leser auch im neuen Jahr vorbereitet sind, und von maximalen Steuervorteilen profitieren können.


Unternehmer aufgepasst: Diese Steuergesetze hält 2025 bereit

Vor allem im Bereich unternehmerischer Steuern sind 2025 Neuerrungen im Steuerrecht vorgesehen. Dabei ist moderne Buchhaltungssoftware für viele Existenzgründer und Wirtschaftsprüfer unverzichtbar geworden. Auch Kanzleien setzen auf fortschrittliche Steuerberater-Software, die Transparenz und rechtliche Präzision gewährleistet. Wer die Steuer 2025 mit all ihren Änderungen verstehen und für sich nutzen will, sollte informiert sein und auf attraktive Hilfsmittel setzen.

 

Neuerungen für Kleinunternehmer

Ab dem 1. Januar sind insbesondere Kleinunternehmer von umfassenden Änderungen der Steuer 2025 betroffen, wobei vor allem Erleichterungen vorgesehen sind. Sie umfassen folgende Punkte:

  • Internationalisierung: Bisher existierte die Kleinunternehmerbesteuerung nur auf nationaler Ebene. Zum 1.1.2025 wird sie auf die EU erweitert, wodurch deutsche Kleinunternehmer unter Umständen ausländische Regelungen für sich nutzen können, wenn sie beispielsweise in anderen Ländern höhere Umsätze erzielen.
  • Höhere Umsatzgrenze: Die Kleinunternehmereinordnung kann nun genutzt werden, solange der Gesamtumsatz im vorherigen Geschäftsjahr nicht über 25.000 € (2024: 22.000 €) lag und bis Umsätze im 2. Jahr 100.000 € (2024: 50.000 €) übersteigen. Erst, wenn diese harten Grenzen überschritten werden, ist das Abführen der Umsatzsteuer sofort Pflicht.
  • Unterjähriger Wechsel bei Grenzüberschreitung: Erstmals kann es bei dem Überschreiten der Grenzen unterjährig zu einem Wechsel zur Regelbesteuerung kommen.
  • Ausdrückliche Steuerbefreiung: Umsätze der Kleinunternehmer sind ab 2025 ausdrücklich von der Steuer befreit, wodurch der Vorsteuerabzug und einige Meldepflichten entfallen.
  • Keine E-Rechnungspflicht: Kleinunternehmer müssen sich nicht an die neuen Regelungen zur Einführung der E-Rechnung halten.

 

Die Kleinunternehmerregelung bleibt dabei nach wie vor freiwillig. Diese und weitere spezifische Änderungen der Steuer 2025 ergeben interessante Chancen für aufstrebende Unternehmer. Umsatzgrenzen, Meldefristen und Sonderfälle der EU-Regelung sollten genau beachtet werden.

 

Digitale Umsatzsteuervoranmeldung und elektronische Rechnungspflicht

Auf dem Weg zu Bürokratieabbau und einer digitalen Steuer 2025 betreffen Änderungen auch konkrete Dokumente. Einerseits geht es um die Normalisierung des elektronischen Meldesystems für Umsatzsteuervoranmeldungen, das Betrug erschweren und Verwaltungsaufwand senken soll. Dieses System soll künftig von allen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen sowie Selbstständigen genutzt werden.

 

Besonders wichtig ist jedoch auch die Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes. Sie muss ab dem 1.1.2025 vorrangig von Unternehmen im B2B-Sektor beachtet werden. Rechnungen dürfen demnach nicht mehr in Papierform oder als einfache PDF-Datei per E-Mail versendet werden, sondern müssen sich in einem vorgegebenen strukturierten und elektronischen Format befinden, um allen Anforderungen zu genügen. Entsprechend anders kann sich das Ausweisen von Steuern für Unternehmen gestalten.

 

Änderungen im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes

Im Oktober 2024 wurde das Bürokratieentlastungsgesetz final verabschiedet und hält einige wichtige Steuer-Änderungen für 2025 bereit. Folgende Punkte sind von steuerlichem Interesse:

 

  • Buchungsbelege müssen ab dem 1.1.2025 statt 10 nur 8 Jahre lang aufbewahrt werden. Diese Änderung im Steuerrecht gilt nur für Dokumente, deren Aufbewahrungsfrist am Tag vor dem Inkrafttreten noch nicht abgelaufen ist.
  • Mit dem Beginn des neuen Jahres steigt zudem der Schwellenwert für die monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung von 7.500 auf 9.000 Euro. Sollte die jeweilige Zahllast (Differenz zwischen dem Betrag der geleisteten Vorsteuer und der Höhe der für Verkäufe erhaltenen Umsatzsteuer) darunter liegen, muss eine Anmeldung lediglich vierteljährlich abgegeben werden.
  • Die Bagatellgrenze bei der Differenzbesteuerung steigt von 500 auf 750 Euro.

 

Um Bürokratie abzubauen, kann es zudem nützlich sein, alle Möglichkeiten einer Digitalisierung zu kennen. Selbst eine digitale Kanzlei muss heute keine Wunschvorstellung mehr bleiben.

 


Änderungen der Steuer für Arbeitnehmer und Eigentümer 2025

Änderungen der Steuer sollten 2025 auch Arbeitnehmer und Eigentümer beobachten. Sie können dabei sowohl direkt als auch indirekt von Auswirkungen betroffen sein. Vor allem Letztere profitieren davon, eventuelle Mehrbelastungen frühzeitig in ihre Planung einzubeziehen, um nicht unangenehm überrascht zu werden.

 

Eventuelle Anpassung des Einkommensteuertarifs

Auch wenn es sich aktuell noch um einen Gesetzesentwurf handelt, könnte der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer im kommenden Jahr voraussichtlich weiter nach oben angepasst werden. Zunächst wurde im November beschlossen, dass die Einkommensteuerfreigrenze für Alleinstehende rückwirkend für 2024 um 180 € auf 11.784 € angehoben wird.

 

Mit Blick auf 2025 steht ein Grundfreibetrag von 12.096 € (24.170 € bei Zusammenveranlagung) im Raum. Durch diese Änderung in der Steuer würden Menschen mit niedrigerem Einkommen 2025 weitere Entlastungen erfahren. Die Verschiebung des Wertes sowie der Einkommensgrenzen für Steuerbeträge soll auch verhindern, dass Gehaltserhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu höheren Abgaben führen (kalte Progression).

 

Änderungen bei der Grundsteuer

Mit Blick auf die Steuer 2025 und ihre Änderungen im neuen Jahr ist die Grundsteuer von besonderer Bedeutung. Ab dem 1. Januar 2025 wird sie nach neuem Recht erhoben, basierend auf der Grundsteuerreform, die ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 erforderlich machte. Die neue Besteuerung ersetzt das Vorgehen nach veralteten Einheitswerten durch eine aktuelle Bewertung der Grundstücke. Gemeinden können ab 2025 den Hebesatz für unbebaute, baureife Grundstücke anpassen. Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer soll grundsätzlich unverändert bleiben, wobei je nach Region sowohl Senkungen als auch Erhöhungen möglich sind.

 

Anpassungen bei Sozialabgaben

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Rentenversicherung werden 2025 teilweise deutlich erhöht, wobei Gutverdiener höhere Beiträge zahlen müssen und die Solidargemeinschaft gestärkt wird. Die entsprechende „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025“ wurde am 6. November 2024 beschlossen. Folgende Änderungen der Steuer stehen 2025 genau aus:

 

Versicherung

Beitragsbemessungsgrenze

Gesetzliche Krankenversicherung

von 5.175 € auf 5.512,50 € pro Monat

Allgemeine gesetzliche Rentenversicherung

von 7.450 € (alte BL) /7.550 € (neue BL) auf 8050 € pro Monat

Knappschaftliche Rentenversicherung

von 9.300 € auf 9.900 € pro Monat

Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche KV

von 5.775 € auf 6.150 € pro Monat

 

Diese Anpassungen sind auch auf die positive Gehaltsentwicklung der letzten Jahre zurückzuführen.

 


Ein guter Vorsatz für 2025: Neuerungen im Steuerrecht nutzen

Das Steuerrecht im neuen Jahr birgt diese und einige weitere Änderungen, die vor allem noch junge Unternehmen sowie Arbeitnehmer auf verschiedenen Ebenen entlasten sollen. Inwiefern die Wirtschaft auch mit Blick auf Neuwahlen gestärkt wird, bleibt abzuwarten. Doch mit einer umfassenden Beratung und der Unterstützung durch eine moderne Buchführungssoftware können Betriebe und Selbstständige frühzeitig lernen, mit diversen Änderungen umzugehen, die die Steuer 2025 bereithält.